Amt für Zuständigkeitsfragen erklärt sich für unzuständig
Beschwerden sollen künftig an das Amt für Beschwerdeweiterleitung gerichtet werden. Das ist ebenfalls nicht zuständig.
Musterstadt (dwh) – In einer Pressemitteilung hat das (fiktive) Amt für Zuständigkeitsfragen mitgeteilt, dass es für Zuständigkeitsfragen nicht zuständig sei. Die Pressemitteilung selbst, so hieß es, falle in den Bereich des Amtes für Pressemitteilungen, das derzeit allerdings auf Antrag geschlossen ist.
„Wir verstehen die Verwirrung“, sagte die Sprecherin, die laut Namensschild für „Sprechen, soweit zuständig“ zuständig ist. Bürger könnten ihr Anliegen jederzeit im Online-Portal einreichen. Das Portal ist nach Angaben des Amtes für Portale „im Prinzip erreichbar“.
Zur Klärung wurde ein Ausschuss gebildet, der prüfen soll, welcher Ausschuss prüfen darf. Mit einem Ergebnis rechnet man frühestens nach dem nächsten Ausschuss.
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